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Wir sind kein Data Becker "to-date-Partner" mehr.


Verehrte Kunden und Besucher.

Ab sofort ist die Fa. Webberworld Internetmarketing & Vertrieb kein to-date Partner von Data Becker mehr. Auch der Vertrieb der Produkte aus dem Hause Data Becker wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Unsere Dienstleistungen, wie die Installation und Einweisung in die Produkte der Data Becker Reihe, sowie die Erstellung von Websites und eCommerce-Lösungen, auch mit Produkten anderer Anbieter, werden wir selbstverständlich beibehalten und sind in Kürze auf unserer Domain
www.webberworld.net zu finden.

Registrierte Kunden aus dem internen Bereich sind inzwischen per eMail von den Änderungen informiert worden.



Kurze Hintergrundinformation:

Seit dem 25. Mai 2007 bin/war ich to-date Partner von Data Becker, vom 15. Juni 2007 an auch Premium Partner. Bereits im Vorfeld meiner Gespräche mit Data Becker habe ich die Domain to-date-partner.de nach umfassender Markenrecherche mit negativem Ergebniss am 05. Mai 2007 registriert. Die Domain war Data Becker bekannt, wurde nach Fertigstellung vom damals Partner-Verantwortlichen begutachtet und wie die anderen Partner auch, auf der Data Becker Partnerwebsite verlinkt.

Seit dem 11. September 2008 sind die Produkte der to-date Reihe mit den entsprechenden Namenszusätzen wie shop to date oder web to date als Marke eingetragen. Ebenso hat man sich die sogenannte "Reihenbezeichnung" -to date- als EU-Marke und internationale Marke eintragen lassen. Das Ganze also gut eineinhalb Jahre nach meiner Domainregistrierung.

Inzwischen hatte sich die Domain to-date-partner.de sehr gut entwickelt und hatte auch unter dem entsprechenden Suchbegriff Platz 3 bei Google erreicht.

David gegen Goliath
Am 22.01.2009 wurde ich als aktiver Premium Partner erstmalig schriftlich von der Rechtsabteilung der Fa. Data Becker aufgefordert, meine Waren und Dienstleistungen in Verbindung mit den to-date Produkten von der Website zu entfernen, da man die Schutzrechte an der Reihenkennzeichnung "to date" durch die domain to-date-partner.de verletzt sieht.

Hiernach konfrontierte ich die Rechtsabteilung mit einigen Paragraphen aus dem Markengesetz, u.a. §6 Abs. 1 MarkenG. Hierin wird die Kollision der Rechte aus einer eingetragenen Marke und der Rechte aus einer geschäftlichen Bezeichnung geregelt, wobei der Zeitrang maßgeblich ist. Denn schließlich hatte ich die Domain wie bereits erwähnt, eineinhalb Jahre vor dem Markeneintrag registriert.

Da ich jedoch Verständnis für die Situation von Data Becker hatte, ich schon seit webshop pro eine Geschäftsbeziehung zu Data Becker gepflegt habe und sie sich sich inzwischen fast alle web to date und shop to date Domains erkämpft haben bot ich Ihnen an, gegen ein entsprechendes Angebot, sogar auf die Domain zu verzichten und die Produkte über eine andere Site weiter zu vertreiben.

Das Angebot kam prompt ...
und am 24.03.09 sogar durch Gerichtsvollzieher zugestellt: Kündigung des to date Partner- und Premium Partnervertrages ohne Begründung.
Dazu noch die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben .... welches ich natürlch nicht tat. Ist aber in diesem Fall auch überflüssig.
Denn: Wer möchte schon gerne und freiwillig die Produkte eines Unternehmens anbieten und vertreiben, das so mit seinen Geschäftspartnern umgeht. Ich jedenfalls nicht.

Sicherlich hätte ich es an dieser Stelle auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen können. Aber erstens kostet so etwas viel Geld, erfordert viel Zeit und Nerven und das Ergebnis ist bei der immer noch uneinheitlichen Rechtsauslegung der Gerichte im Marken- und Internetrecht unkalkulierbar und zweitens ... ist mir das Verhalten von Data Becker einfach nur zu dumm ...

Was hat Data Becker eigentlich jetzt gewonnen? Die Domain bekommen sie trotzdem nicht.

Goliath Data Becker hat wieder einen vermeintlichen David besiegt.
Meine Hochachtung.